Weitere Informationen zur Gründungsberatung:
- Existenzgründung Berlin
- Gründercoaching-Deutschland
- Buchhaltung für Existenzgründer
- Förderung der Gründungsberatung
- Coaching nach §2 ESF
Ziel soll sein eine konkrete Entscheidungshilfe für Existenzgründungen zu gewährleisten und einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen durch selbstständige Berater zu schaffen.
Es sollen nur Gründungen mit zukünftigen Sitz in Deutschland gefördert werden.
Außerdem - und das weiß nicht einmal manch Berliner Buchautor zum Thema Existenzgründung - kann keine Förderung erfolgen, wenn der Gründer selber unternehmensberatend tätig werden will.
Der Gründer hat keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung!
Es kann einen Zuschuss von 50 % zum Netto- honorar des Gründungsberaters, maximal 1.500,00 € geben.
Wichtig: Auch der Existenzgründungsberater/in muss als Berater bei der Prüfbehörde anerkannt werden. Dazu muss der von Ihnen gewählte Existenzgründungsberater bereits seine Fachqualifikation/Zeugnisse usw. vorgelegt haben.
Der Existenzgründerberater/in muss einen Beratungsbericht nach entsprechenden Vorgaben für Sie erstellen. Dieser muss mit weiteren Unterlagen dem Zuschussantrag für Existenzgründungsberatungen beigefügt werden.
Der Zuschussantrag kann erst nach Beendigung der Existenzgründungsberatung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Förderfibel von Berlin von der Investionsbank Berlin und in unserer Existenzgründungsberatung.