Weitere Informationen zum Gründungszuschuss:
- Fachkundige Stellungnahme
- Gründercoaching Deutschland
- Versicherungen für Existenzgründer
- Existenzgründung in Berlin
- Buchhaltung für Existenzgründer
- Coaching nach §2 ESF
So heißt das Amtsformular der Agentur für Arbeit. (Klicken Sie hier und Sie können sich ein Leerformular ansehen.)
Seit dem 01.08.2006 gibt es den Gründungszuschuss. Vorher kannten wir das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG).
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit (ALG I) beenden und eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen, haben die Möglichkeit den Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung zu beantragen. Es besteht ein Anspruch auf den Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen. Für die Beantragung der zweiten Phase ist der „Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses” zu stellen. Auf die Weitergewährung besteht kein Rechtsanspruch.
In der ersten Phase wird der Gründer die ersten neun Monate ab Gründung mit dem Gründungszuschuss unterstützt. Sie erhalten 9 Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich einen Zuschuss zur sozialen Absicherung in Höhe von monatlich 300,00 €.
Jeder der Arbeitslosengeld I bezieht (oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist) und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I am Tag der Gründung hat.
Sie können nicht direkt von einem Anstellungsverhältnis in eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Existenzgründung wechseln.
Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Sie müssen der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung nachweisen. Sie müssen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. (Klicken Sie hier um zu unseren Dienstleistungen für die fachkundige Stelle zu kommen.)
–Ruhenstatbestände vorliegen oder vorgelegen hätten. Z.B. Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses, zu späte Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit u.a..
nach Beendigung einer Förderung über die Agentur für Arbeit für eine selbstständige Tätigkeit in der Vergangenheit, noch keine 24 Monate vergangen sind. Ausnahmemöglichkeit: von dieser Frist kann abgewichen werden bei besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe.
Um den Gründungszuschuss in der ersten Phase zu bekommen, müssen Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss auf dem Amtsformular stellen.
Hinweis: Antragstellung ist der Zeitpunkt, wo Sie in der Regel nach einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit den „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III“ ausgehändigt bekommen haben. Auf der ersten Seite des Antrages finden Sie oberhalb der Mitte, auf der rechten Seite ein viereckiges Kästchen mit dem Titel: „Vermerke der Agentur für Arbeit”. Dort steht dann „Tag der Antragstellung:”. Dahinter sollte das Datum des Tages aufgeführt sein, an dem Sie persönlich vor Ort waren und den Antrag ausgehändigt bekommen haben. Damit haben Sie formaljuristisch den „Antrag gestellt”.
Wenn Sie das also erledigt haben, haben Sie den „Antrag gestellt“ und zwar vor dem Gründungstermin. Das ist eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses. Ihr Beginndatum der selbstständigen Tätigkeit, das Sie beim Gewerbeamt und/oder Finanzamt anmelden, muss nach dem Tag der Antragstellung liegen.
Unabhängig vom vollständig von Ihnen ausgefüllten Antrag, müssen Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
Eine Kurzbeschreibung Ihrer Geschäftsidee zur Erläuterung
(ca. 4 - 7 DIN-A-4-Seiten).
Empfehlung für den Inhalt: Geschäftsidee und Rechtsformwahl, Standort und Betriebssitz, Produkt-/Leistungsangebot und Preisgestaltung, Ihr Markt und Ihre Konkurrenz, Ihre Zielgruppe und wie Sie Ihre Kunden gewinnen. Wie organisieren Sie Ihr Unternehmen (Wer macht was?), Ihre Qualifikationen (Erläuterung Fachkompetenz und kaufmännisch-/unternehmerische Kompetenz), Erläuterung Ihres eigenen Umsatz- und Rentabilitätsplans. (Für weitere Informationen zum Thema klicken Sie bitte hier.)
Die fachkundige Stellungnahme oder Tragfähigkeitsbescheinigung verpflichtet uns als Fachkundige Stelle in Ihren Unterlagen festzustellen, ob eine „Tragfähigkeit“ gegeben ist. Sie erhalten diese Dienstleistung bei uns für 58,00 € Pauschalfestpreis.
Es handelt sich um ein Formular, das Sie mit dem Gründungszuschussantrag zusammen ausgehändigt bekommen. Außerdem müssen wir als Ihre Fachkundige Stelle noch eine frei formulierte schriftliche Stellungnahme zum Begutachtungsergebnis Ihrer Konzept-unterlagen verfassen. (Für weitere Informationen zum Thema klicken Sie bitte hier.)
Ihren tabellarischen Lebenslauf und Kopien sämtlicher Zeugnisse und Befähigungsnachweise, die Ihre Fachkompetenz und kaufmännisch-/unternehmerische Kompetenz nachweisen. Dazu gehört auch eine Kopie sämtlicher Seminare und Schulungen, die Ihre Unternehmerbefähigung stützen könnten. Ebenso haben Sie eine extra schriftliche Stellungnahme zu verfassen, wenn Sie schon einmal selbstständig gewesen sind. Warum haben Sie wieder aufgehört? Wurde die Selbstständigkeit mit Mitteln der Agentur für Arbeit gefördert?
Sie können aber auch mit uns zusammen oder unter unserer Anleitung Ihr Gründungskonzept und/oder Ihren Umsatz- und Rentabilitätsplan erarbeiten. Auf dieses Ergebnis gibt es selbstverständlich -inklusive- auch die positive fachkundige Stellungnahme. Unser Honorar dafür ist abhängig von Ihrer Gründungsbranche und dem Arbeits- und Zeitumfang. Fragen Sie bitte einfach per E-Mail oder Telefon bei uns nach und wir machen Ihnen ein verbindliches schriftliches Angebot.
Mit Checklisten, Fragen und Einführungsgesprächen erkundigen wir uns bei Ihnen nach allen Details, die wir wissen müssen, um dann gemeinsam mit Ihnen diese Arbeiten vorzunehmen. Selbstverständlich erklären wir Ihnen dabei z.B. auch, welche Überlegungen sich in Ihrem Umsatz- und Rentabilitätsplan wiederfinden. Sie können Ihren Plan also auch selbst -verteidigen- und erklären.
Bei Zweifelsfragen und komplizierten Situationen, wie z.B. einer nicht abgemeldeten Selbstständigkeit beim Finanzamt, sollten Sie zwingend mit unserer Frau Neumann Kontakt aufnehmen und eine entsprechende Existenzgründungsberatung im Rahmen der Beauftragung für die Erstellung der fachkundigen Stellungnahme vereinbaren.
Wir benötigen von Ihnen: Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer (Festnetz) und gerne auch Mobilnummer für die Dauer der Zusammenarbeit, Ihre E-Mailanschrift, Ihre Gründungsbranche und Ihren Gründungsbeginn, wenn Sie von uns ein verbindliches schriftliches Angebot für diese Zusammenarbeit möchten.
Und bald erhalten auch Sie den Gründungszuschuss Ihrer Agentur für Arbeit.